Waldameisen umsiedeln –

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Waldameisen sind die Polizei des Waldes und sorgen unter anderem dafür, dass sich Pflanzenschädlinge nicht massenhaft vermehren können. Ohne Waldameisen würde es auch viele Käfer- und Schmetterlingsarten nicht geben, da ihre Jungtiere im Nest der Gastgeber aufwachsen. Für den Stoffkreislauf und die Belüftung des Bodens sind  Waldameisen nicht wegzudenken. Daher stehen hügelbauende Waldameisen in Deutschland seit fast 200 Jahren unter Naturschutz. Das bedeutet, dass sie weder gestört noch getötet werden dürfen.

Trifft die Waldameise in Gärten auf den Menschen sind Konflikte oftmals vorprogrammiert. Denn dieser fühlt sich nicht nur gestört, sondern sieht sein Recht auf Unversehrtheit seines Eigentums bzw. des eigenen Körpers bedroht. Die Lösung ist eine fachgerechte Umsetzung der Waldameisen, die nur mit Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde erfolgen kann.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme zur Behörde durch den Grundstücksbesitzer. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Oft wird jedoch eine Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen Fachmann verlangt. Dazu bedarf es einer Besichtigung des Neststandortes und Bestimmung der Art durch einen sog. Ameisenheger. Ein Schädlingsbekämpfer ist dazu im Allgemeinen nicht berechtigt. 

Entweder wird nach dem Genehmigungsverfahren mit dem zuständigen Forstamt ein neuer Neststandort vereinbart oder dieser muss bereits bei Antragstellung vorliegen. Meist sind nun einige Monate verstrichen, liegt aber nun endlich die Genehmigung vor erfolgt die Umsiedlung in zwei Schritten:

1) der Umsiedlung an sich

2) der Nachsorge und Erfolgskontrolle.

Die Umsiedlung erfolgt überwiegend von April bis Juli, bei der nicht nur der oberirdische Nestteil, sondern auch der meist viel größere unterirdische Teil – so schonend wie möglich – abtransportiert wird. Überwiegend befindet sich im unterirdischen Nestteil ein Baumstumpf, der material- und zeitintensiv ausgegraben werden muss. Dabei ist der Ameisenheger bemüht, so viele Ameisen wie möglich mitzunehmen.

An einem zweiten Termin wird kontrolliert, ob eventuell zurückgebliebene Ameisen das Potenzial für einen Wiederaufbau haben. Darüber hinaus muss am neuen Standort kontrolliert werden, ob die Umsiedlung erfolgreich war. Je nach Auflagen muss der Fachmann für die Naturschutzbehörde einen mehr oder weniger aufwendigen Bericht verfassen. Insgesamt bedeutet eine Umsiedlung, ein Arbeitsaufwand von durchschnittlich 14-16 Stunden.